Wichtige Regeln zur Bezwingung von anfahrbaren Hochpunkten im Gebirge:


§1

Zur Begriffsbestimmung anfahrbarer Hochpunkte ist folgendes zu beachten:
Als anfahrbare Hochpunkte gelten Hochstraßen- bzw. Hochfahrwege-Endpunkte im Bereich der Baumgrenze und darüber. Diese können Hochpässe, Hochstraßenscheitel, Hochgipfel, Hochtalschlüsse oder Endstellen von Hochhangstraßen sein. Der Begriff "hochalpin" wird nicht von der absoluten Höhe, sondern von der Beschaffenheit der Landschaft bestimmt und von den Eindrücken, die man von ihr gewinnt. Als anfahrbarer Hochpaß (Übergangspaß) gilt eine erniedrigte Stelle in der Kammregion, welche den Übergang von einem Tal ins andere vermittelt und von mindestens einer Seite her erreichbar ist. Die Bildung von Übergangspässen kann tektonische, eiszeitliche oder auch hydrographische Ursachen haben.

Anfahrbarer Hochpunkt (im folgenden AHP genannt) steht als Synonym für:
Paß, Berg, Paßhöhe, Gipfel, Gebirgspaß, Gebirgssattel, Bergübergang, Gioggio, Joch, Gioletto, Col, Puerto, Törl, Bergsattel, ...

AHP steht nicht als Synonym für:
Hügel, Kuppe, Erhebung, Anhöhe, Buckel...

 


§2

Der Pässeradler hat den zu bezwingenden AHP mindestens zehn Kalendertage vor dem Bezwingungstag offiziell und öffentlich anzukündigen. Verschiebt sich der Bezwingungstag um mehr als fünf Kalendertage nach vorn, so ist der AHP erneut offiziell und öffentlich vom Pässeradler anzukündigen.

 


§3

Nicht angekündigt bezwungene AHP, gelten als nicht bezwungen.

 


§4

Der AHP gilt nur als gefahren wenn ein sogenanntes Paßfoto bei der zuständigen Stelle vorgelegt wird. Auf dem Paßfoto müssen folgende Informationen eindeutig erkennbar sein:

a) Identität des Pässeradlers
b) Name des erzwungenen AHP
c) Höhe des AHP über dem Meeresspiegel

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist ein Paßfoto zu erzeugen (z.B. bei Dunkelheit), ist eine schriftliche Bestätigung von mindestens drei Personen erforderlich.

a) Diese Personen müssen bezeugen, daß der Pässeradler die Paßhöhe aus eigener Kraft und mit dem Fahrrad "fahrend" erreicht hat.
b) Diese Personen dürfen mit dem Pässeradler weder verwandt noch verschwägert noch in sonstigem verwandschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis stehen.

 


§5

Die kleinstmögliche Entfaltung zur Bezwingung von AHP beträgt 2,98m. Werden kleinere Übersetzungen zur Bezwingung des AHP verwendet, so gilt der AHP als nicht bezwungen!

[Die oben genannte Entfaltung entspricht etwa einer kleinsten Übersetzung von 39:28 bei 28" Fahrrädern (z.B. Rennrad) bzw. 36:23 oder 34:22 bei 26" Fahrrädern (z.B. Mountainbike).]