Wichtige Regeln zur Bezwingung von anfahrbaren Hochpunkten im Gebirge: |
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§1Zur Begriffsbestimmung anfahrbarer Hochpunkte
ist folgendes zu beachten: Anfahrbarer Hochpunkt (im folgenden AHP genannt)
steht als Synonym für: AHP steht nicht als Synonym für: |
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§2Der Pässeradler hat den zu bezwingenden AHP mindestens zehn Kalendertage vor dem Bezwingungstag offiziell und öffentlich anzukündigen. Verschiebt sich der Bezwingungstag um mehr als fünf Kalendertage nach vorn, so ist der AHP erneut offiziell und öffentlich vom Pässeradler anzukündigen. |
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§3Nicht angekündigt bezwungene AHP, gelten als nicht bezwungen. |
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§4Der AHP gilt nur als gefahren wenn ein sogenanntes Paßfoto bei der zuständigen Stelle vorgelegt wird. Auf dem Paßfoto müssen folgende Informationen eindeutig erkennbar sein: a) Identität des Pässeradlers In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist ein Paßfoto zu erzeugen (z.B. bei Dunkelheit), ist eine schriftliche Bestätigung von mindestens drei Personen erforderlich. a) Diese Personen müssen bezeugen, daß der Pässeradler
die Paßhöhe aus eigener Kraft und mit dem Fahrrad "fahrend" erreicht hat. |
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§5Die kleinstmögliche Entfaltung zur Bezwingung von AHP beträgt 2,98m. Werden kleinere Übersetzungen zur Bezwingung des AHP verwendet, so gilt der AHP als nicht bezwungen! [Die oben genannte Entfaltung entspricht etwa einer kleinsten Übersetzung von 39:28 bei 28" Fahrrädern (z.B. Rennrad) bzw. 36:23 oder 34:22 bei 26" Fahrrädern (z.B. Mountainbike).] |
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